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Kennzahl: 17.18242

Urlaubsabgeltung richtig berechnen!

02.04.2024

Resturlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss der Arbeitgeber abgelten. Für die Berechnung der Abgeltung sind sowohl der Basislohn als auch alle Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, insbesondere auch die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Überstundenvergütungen werden bei der Urlaubsabgeltung nicht berücksichtigt. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Urlaubsanspruch zu einem reinen Geldanspruch. Er muss deshalb innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres, an dem das Arbeitsverhältnis endet, zu Laufen beginnt, geltend gemacht werden.